Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.01.1986 - 6 B 164/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1987
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.01.1986 - 6 B 164/85 (https://dejure.org/1986,1987)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.01.1986 - 6 B 164/85 (https://dejure.org/1986,1987)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Januar 1986 - 6 B 164/85 (https://dejure.org/1986,1987)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,1987) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO; § 11 Abs. 3 S. 3 BauNVO; § 34 Abs. 1 BBauG
    Drittanfechtung einer Baugenehmigung gegen einen in einem Wohngebiet geplanten neuzeitlichen Lebensmittelmarkt; Zulässigkeit der Größe eines Ladengeschäftes in einem Wohngebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung gegen einen in einem Wohngebiet geplanten neuzeitlichen Lebensmittelmarkt; Zulässigkeit der Größe eines Ladengeschäftes in einem Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Selbstbedienungsmarkts im allgemeinen Wohngebiet

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1986, 187
  • ZfBR 1996, 87
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1979 - III 933/78

    Begriff des "Ladens" im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO; Begriff der

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.01.1986 - 6 B 164/85
    Dem Urteil des Ba-Wü VGH vom 7.2.1979 (III 933/78 - BRS 35 Nr. 33) ist zu entnehmen, daß nach einer Auskunft der Industrie- und Handelskammer die Verkaufsflächen von Selbstbedienungsläden der Lebensmittelbranche mit einem ausreichenden Warenangebot, die vorwiegend auf die Versorgung eines umliegenden Wohngebietes ausgerichtet sind, zwischen etwa 200 qm und 600 qm Verkaufsfläche liegen.

    § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO verlangt nämlich nicht, daß das Ladengeschäft ausschließlich der Versorgung des Gebietes dient, in dem der Standort des SB-Marktes liegt (Ba.Wü. VGH, Urt. v. 7.2.1979, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.01.1986 - 6 B 164/85
    Sie müssen sich vielmehr in einem besonderen Maße dem Gebot der Rücksichtnahme unterwerfen, das im Begriff des "Einfügens" in § 34 BBauG 1976/79 enthalten ist ( BVerwG, Urt. v. 13.3.1981 - BVerwG 4 C 1.78 - ZfBR 1981, 149 = BRS 38 Nr. 86).
  • BGH, 05.05.1994 - III ZR 28/93

    Drittbezogenheit von Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde wegen Erteilung

    Nähere Aussagen hierzu sind insbesondere deshalb erforderlich, weil in einem allgemeinen Wohngebiet, um das es sich nach der Eigenart der näheren Umgebung handelte (vgl. Beschluß des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 11. Juni 1987), zur Versorgung des Gebiets dienende "Läden" zugelassen waren (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO 1977) und Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehreren hundert Quadratmetern, auch in der Form von Selbstbedienungsläden, nicht als von vornherein außerhalb des Rahmens solcher "Läden" liegend angesehen wurden (vgl. VGH Baden-Württemberg BauR 1980, 253; OVG Lüneburg BauR 1986, 187; Bielenberg in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BBauG, 35. LfG, BauNVO 1977 § 4 Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 30.08.2004 - 1 BS 297/04

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Nachbarn gegen den Bau eines

    Als noch nicht großflächig sind nach dem derzeitigen Erkenntnisstand, der in einem Eilverfahren zugrunde zu legen ist, Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 700 qm anzusehen (BVerwG, Urt. v. 22.5.1987, BauR 1987, 528 [531]; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.1.1986, BauR 1986, 187; NdsOVG, Beschl. v. 26.4.2001, BRS 64, Nr. 76; OVG NW, Beschl. v. 28.11.2000, BauR 2001, 906 [OVG Nordrhein-Westfalen 28.11.2000 - 10 B 1428/00] und Beschl. v. 19.8.2003, NVwZ-RR 2004, 245; a.A. OVG RP, Urt. v. 2.3.2001, BRS 164 Nr. 75, wonach ein Laden mit 802 qm Verkaufsfläche noch der wohnungsnahen Versorgung diene).

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin ist der Begriff des "Ladens" durchaus ein sich den ökonomischen Veränderungen und insbesondere den Einkaufsgewohnheiten anpassender und wandelbarer Begriff (vgl. etwa OVG Lüneburg, Urt. v. 14.6.1967, DÖV 1968, 325; HessVGH, Urt. v. 27.11.1970, BauR 1971, 28; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.1.1986, BauR 1986, 187 f.).

    Das maßgebliche Gebiet kann sich jedenfalls im Sinne eines Einzugsbereiches auf angrenzende Gebiete bzw. durchfahrende Kunden erstrecken (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.2.1979, BauR 1980, 254 [255]; Beschl. v. 25.11.1996, BRS 59 Nr. 166; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.1.1986, BauR 1986, 187 [188]).

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2002 - 1 ME 151/02

    Großflächiger Verbrauchermarkt; Rechte der Nachbargemeinde

    Sind sie großflächig, dürfen sie daher nicht mehr in einem der Baugebiete nach §§ 2 bis 7 BauNVO verwirklicht werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.1.1986 - 6 B 164/95 -, BauR 1986, 187 f. = ZfBR 1996, 87; König/Roeser/Stock, BauNVO 1999, § 4 Rdnr. 25).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 1 A 12338/99

    Verkaufsfläche eines Einzelhandelsgeschäfts zur wohnungsnahen Versorgung

    Dennoch darf dabei nicht unberücksichtigt bleiben, dass insbesondere im Hinblick auf den Strukturwandel im Einzelhandel der Ladenbegriff nicht statisch angelegt ist (s. Fickert/Fieseler, BauNVO, 9. Aufl., § 4 Rdnr. 5.4 unter Hinweis auf OVG Lüneburg BRS 46 Nr. 47).
  • VG Karlsruhe, 10.02.2003 - 12 K 1099/00

    Allgemeines Wohngebiet - Lebensmitteleinkaufsmarkt - Gebietsversorgung;

    Bei dem genehmigten Supermarkt handelt es sich um einen "Laden" im Sinne dieser Vorschrift, nämlich um Räumlichkeiten, in denen im Einzelhandel Waren zum Verkauf sowie Dienstleistungen (Annahmestelle für Reinigung, Postagentur und Bankdienstleistungen) angeboten werden, ohne dass es auf besondere Verkaufsformen oder auf die Bezeichnung entscheidend ankommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.02.1979, BauR 1980, S. 253, 254; OVG Lüneburg, B. v. 08.01.1986, BauR 1986, S. 187 jeweils m.w.N.; König/Roeser/Stock, BauNVO, Komm., § 4 RN 20, 21; Fickert/Fieseler, BauNVO, Komm., 8. Aufl., § 4 RN 5.1).

    Liegt eine solche objektiv-funktionale Zuordnung des Ladens zum maßgeblichen Wohngebiet vor, so ist es unschädlich, wenn der Laden außerdem von Kunden besucht wird, die außerhalb des Wohngebiets wohnen (vgl. das oben angeführte Urteil der Kammer v. 15.07.1999, aaO m.w.N. sowie Fickert/Fieseler, BauNVO, 9. Aufl. § 4 RN 5.4 unter Verweis auf den Beschluss des OVG Lüneburg vom 08.01.1986, BauR 1986, S. 187).

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2001 - 1 MB 1190/01

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb in einem allgemeinen Wohngebiet

    Sind sie großflächig, dürfen sie daher nicht mehr in einem der Baugebiete nach §§ 2 bis 7 BauNVO verwirklicht werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.1.1986 - 6 B 164/95 -, BauR 1986, 187 f. = ZfBR 1996, 87; König/Roeser/Stock, BauNVO 1999, § 4 Rdnr. 25).
  • OVG Niedersachsen, 19.07.2004 - 1 ME 116/04

    Veränderung der Gebietsart durch Errichtung eines Geschäftes, das teilweise im

    Danach sind Läden nur zulässig, wenn sie der Versorgung des Gebietes dienen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.1.1986 - 6 B 164/85 -, BRS 46 NR. 47; OVG Münster, Beschl. v. 19.8.2003 - 7 B 1040/03 -, NVwZ-RR 2004, 245).
  • OVG Niedersachsen, 19.06.2004 - 1 ME 116/04

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine dem Antragsgegner erteilte Baugenehmigung zum

    Danach sind Läden nur zulässig, wenn sie der Versorgung des Gebietes dienen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.1.1986 - 6 B 164/85 -, BRS 46 NR. 47; OVG Münster, Beschl. v. 19.8.2003 - 7 B 1040/03 -, NVwZ-RR 2004, 245).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.1999 - 1 K 1539/97

    Beschränkung der Geschoßfläche; Geschoßflächenbeschränkung; Großflächiger

    Denn der Bereich der der Versorgung eines Gebietes dienenden Läden kann heute bis zu einer Verkaufsfläche von 700 qm und damit bis an die Untergrenze der großflächigen Einzelhandelsbetriebe reichen (Urt. d. Senats v. 8.1.1986, 6 B 164/85, BRS Bd. 46 Nr. 107; BVerwG, Urt. v. 22.5.1987, 4 C 19.85, a.a.O.; Fickert/Fieseler, BauNVO, 9. Aufl. 1998, § 4 Rdnr. 5.2).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2013 - 3 M 182/12

    Nicht mehr der Gebietsversorgung dienender Laden bei notwendigen erheblichen

    Auch kann ein Selbstbedienungsmarkt am Rande eines allgemeinen Wohngebiets jedenfalls dann zugelassen werden, wenn der Bereich durch eine stark befahrene Straße mitgeprägt und lärmvorbelastet ist (OVG Lüneburg, B. v. 08.01.1986 - 6 B 164/85 -, BauR 1986, 187), so dass ein Gebietsbezug nicht schon wegen einer (auch) für Kunden außerhalb des Gebiets günstigen Verkehrslage verneint werden kann (a.A. OVG Münster, B. v. 28.11.2000 - 10 B 1428/00 -, BauR 2001, 906; Rn. 28 in juris; kritisch: Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB, BauNVO, § 4 Rn. 6).
  • VG Berlin, 11.03.1992 - 19 A 34.92

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung; Verstoß gegen die Art der Nutzung im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht